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17.04.2024 Hinweise zum jährlichen Antragsverfahren der BISp-Forschungsförderung 2025

Die Thematik "Frauen im Sport" bleibt ein zentraler Schwerpunkt in der Forschungsförderung für 2025. Mit wachsender öffentlicher Debatte und Aufmerksamkeit gewinnen viele Sportveranstaltungen mit weiblichen Akteuren die Zuschauer und politische Initiativen und Programme widmen sich der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit.

Das BISp möchte daher in einem weiteren Förderjahr dem Forschungsschwerpunkt „Frauen und Mädchen im Leistungssport“ (FeMaLe) das Bewusstsein für die Belange von Frauen und Mädchen im Leistungssport weiter schärfen und mit Forschungsprojekten gezielt und aktiv zur Aufhebung der geschlechtsspezifischen Forschungslücken und der Unterrepräsentation weiblicher Athletinnen beitragen.

Sofern Anträge im Rahmen des Forschungsschwerpunktes gestellt werden, ist darzulegen, inwiefern Geschlecht und/oder Vielfältigkeit in Ihrem Forschungsvorhaben oder in Ihren Daten von Relevanz sind oder sein könnten.

Berücksichtigung finden sollten beispielsweise mögliche geschlechter- und/oder vielfältigkeitsspezifische Unterschiede

• in den Forschungsfragen
• in der Theoriebildung
• bei der Auswahl von Untersuchungsmethoden
• und/oder bei der Erhebung und Analyse von Forschungsdaten.

Anträge außerhalb dieser Schwerpunktsetzung können weiterhin gestellt werden. Bei vergleichbarer Bewertung der Anträge werden die Projekte, die den genannten Forschungsschwerpunkt aufgreifen, mit Priorität behandelt.

Anträge können bis spätestens zum 31. August 2024 eingereicht werden. Dabei wir von Seiten des BISp mit einem frühesten Projektstart zum 01.04.2025 kalkuliert. Ein früherer Projektbeginn (vorzeitiger Maßnahmebeginn) ist möglich, jedoch sollte hierbei beachtet werden, dass das Vorliegen eines Bescheides zu einem früheren Termin nicht zugesagt werden kann.

Das BISp sieht vor and er nun gewählten Einreichungsfrist (31.08.) auch in den kommenden Förderjahren festzuhalten.

Grundsätzlich sind die Anträge über das elektronische Antragssystem „Easy-Online“ zu stellen. Der Zugang zu „Easy-Online“ erfolgt über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Zur Wahrung der o.a. Antragsfrist ist allein der elektronische Eingang des Antragsformulars maßgebend. Mit Ablauf des Stichtages ist eine Antragstellung technisch nicht mehr möglich.
Weitere Hilfestellungen zum Ausfüllen des Antragsformulars können den FAQs sowie dem ausführlichen Nutzerhandbuch unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/hilfe.jsf entnommen werden.

Bitte beachten Sie den Hinweis innerhalb der Informationen zur Antragsstellung 2025 unter Punkt 2.2 zu den schriftlichen Unterlagen. Hier wird auf das Schriftformerfordernis eingegangen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren werden auf der Internetseite des BISp bereitgehalten. Als weitere Arbeitshilfe stellt das BISp eine Checkliste Antragstellung: Antragsforschung zur Verfügung.

Fact-Sheet Antragsforschung 2025
Antragsfrist31. August, Eingang über easy-online ist fristwahrend
AntragsstellerUniversitäts-/ Hochschulverwaltung (ggf. des Hauptkoordinators des Forschungsverbundes), Inhaber Architekturbüro oder FuE-Einrichtung.
ProjektleiterProjektleitung: verantwortlich für Konzeption, Steuerung und Durchführung des Projekts, ggf. weitere Teilprojektleiter. Kosten sind nicht zuwendungsfähig!
AntragsformularDie Anträge sind über das elektronische Antragssystem „Easy-Online“ zu stellen. Der Zugang zu „Easy-Online“ erfolgt über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Projektbeschreibung

Aussagekräftige inhaltliche Beschreibung des Vorhabens

Der Umfang der Beschreibung zu einem Forschungsantrag darf maximal 20 Seiten (reiner Fließtext (Arial 11, Zeilenabstand 14 pt, DIN A4-Formatrahmen, Seitenränder 2,5 cm), ohne Titelseite, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Nicht hinzuzuzählen sind Abbildungen, Tabellen, Grafiken, Bilder und sonstige Ergänzungen. Diese sind ggfs. in einem Anhang mitzuliefern.

Anlagen

Arbeits- und Zeitplan
als Gant-Diagramm, möglichst auf der Vorlage des BISp.

Kooperation Spitzenverband
Wenn Kaderathletinnen und -athleten eingebunden, Kooperationsplan Wissenschaft-Praxis-WUL erforderlich nach BISp-Vorlage.

Verbund Wissenschaft
Wenn mehrere wiss. Projektpartner beteiligt, Kooperationsplan Verbundprojekt Wissenschaft erforderlich nach BISp-Vorlage.

Verbund Wissenschaft-Privatwirtschaft
Entwurf Kooperationsvertrag und Pflichtenheft (ohne Vorlage)

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragstellungen behält sich das BISp vor, Anträge zurückzuweisen, die den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft auch unvollständige Anträge, wie z.B. das Fehlen der ggfls. beizubringenden Kooperationspläne „Wissenschaft-Praxis-WUL“/ Verbandsstellungnahmen.
Darüber hinaus stehen bei Fragen zur Antragstellung Frau Elena Sprenger (Tel: 0228 99 640-9040), Herr Jürgen Schalhofer (Tel.: 0228 99 640-9050) oder Frau Marla Zinckernagel (Tel.: 0228 99 640 9034) zur Verfügung. Schriftliche Fragen können auch an forschungsfoerderung@bisp.de gerichtet werden.

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