Bundesinstitut für Sportwissenschaft

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Antragsphase der Service-Forschungsprojekte im Überblick

Einreichungstermin

Die Antragunterlagen für die Bewerbungsphase sind bis spätestens zum 30.09.2023, 23:59 Uhr über das elektronische Antragssystem "Easy-Online" zu stellen.

Der Zugang zu "Easy-Online" erfolgt über den folgenden Link: Zugang zum Antragssystem "Easy-Online" (Weitere Hilfestellungen zur Nutzung von "Easy-Online" können hier nachgelesen werden: Antragsverfahren Easy-online: Hilfeseiten)

Da aus rechtlichen Gründen nicht auf eine rechtsverbindliche Unterschrift verzichtet werden kann, sind im Nachgang zwei unterschriebene Originale des Antragsformulars nebst Projektbeschreibung und weiterer Anlagen ungeheftet in Papierform an das BISp zu senden.

Die Postadresse lautet:
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Fachgebiet Controlling
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Antrag von einer vertretungsbefugten Person des Verbandes einerseits und vom Wissenschaftskoordinierenden oder der Bundestrainerin bzw. dem Bundestrainer Wissenschaft o.ä. Funktion andererseits unterschrieben ist.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragsstellungen behält sich das BISp vor, Anträge, die den formalen Anforderungen nicht genügen, zurückzuweisen.

Begutachtung

Die Projektanträge werden im Rahmen einer schriftlichen Begutachtung durch eine berufene Gutachterin oder einen berufenen Gutachter, die oder der nicht zugleich Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat ist, bearbeitet.

Nach einer formalen Prüfung der eingegangenen Antragsunterlagen erfolgt die Auswahl der Begutachtenden mit einer ersten Überprüfung der Befangenheit. Anschließend werden diese mit der schriftlichen Begutachtung beauftragt. Die Erstellung der Gutachten erfolgt innerhalb von 4 Wochen.

Projektbeginn

Als Projektstart der Service-Forschung ist immer der 01. April des Folgejahres geplant. Die Bescheidung der Projekte soll mindestens 6 Wochen vor Projektstart erfolgen.

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