Bundesinstitut für Sportwissenschaft

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Grund­sätze der Projekt­förderung

Auf der Basis des Errichtungserlass (PDF, 106KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) obliegt dem BISp als eine Kernaufgabe die Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des deutschen Leistungssports. Hierunter fällt die Ermittlung von Forschungsbedarf, die Initiierung, Förderung und Koordinierung von Forschungsvorhaben, die Bewertung der Forschungsergebnisse sowie der zielgruppenorientierte Transfer von Forschungsergebnissen in die Wissenschaft, Sportpraxis und Politik.

Die vom BISp geförderten Forschungsvorhaben beziehen sich auf die Bereiche Spitzensport einschließlich Nachwuchsförderung und Talentsuche, Sportgeräte, Sportstätten, Dopingbekämpfung, Integration, Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierungen sowie auf Fragestellungen zur Sportentwicklung, die für die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes von Bedeutung sind und durch ein Bundesland allein nicht wirksam gefördert werden können.

Die Weiterentwicklung der Forschungsförderung erfolgt in enger Abstimmung und im regelmäßigen Dialog mit dem Wissenschaftlichen Beirat des BISp und den Partnern aus Sport und Wissenschaft.

Strategische Grundsätze

Im Rahmen der Steuerung und Koordinierung:
• Stärkung interdisziplinärer Ansätze bzw. des überdisziplinären Austauschs von Perspektiven
• Eingang innovativer Erkenntnisse und Methoden aus Mutter- und Bezugswissenschaften in die sportwissenschaftliche Spitzensportforschung
• Einheit von Forschung und Transfer

Im Rahmen der operativen Umsetzung:
• kontinuierliche Sicherung, Erweiterung, Erneuerung, Vertiefung und Fundierung von Wissen
• Evaluierung gegenwärtiger Konzepte und Handlungsweisen
• Erweiterung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Hypothesengenerierung
• Bereitstellung des Wissens
• Intensivierung des wechselseitigen Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Praxis

Voraussetzungen

Grundsätzlich kann eine Förderung durch das BISp nur erfolgen, wenn ein sogenanntes erhebliches Bundesinteresse an der Durchführung des Projektes besteht. Dies setzt einen Bezug des Forschungsvorhabens zum deutschen Spitzensport voraus.

Eine weitere Fördervoraussetzung stellt das Subsidiaritätsprinzip dar. Hiernach können Zuwendungen nur als ergänzende Finanzierung, sog. Fehlbedarfsfinanzierung auf Ausgabenbasis, gewährt werden. Eine Förderung kann demnach nur erfolgen, wenn eigene Mittel bzw. eine entsprechende personelle und materielle Infrastruktur vorhanden sind. Dementsprechend gehören überwiegend Hochschuleinrichtungen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zum Antragstellerkreis.

Beantragung

Die Projektförderung des BISp unterscheidet grundsätzlich folgende Verfahrenswege zur Antragstellung:
• Jährliches Antragsverfahren mit variabler Bewerbungsfrist - i.d.R. zum 31. März
Service-Forschungsvorhaben mit i.d.R. zwei Antragsterminen im Jahr
Innovationsprojekte zur Unterstützung von olympischen und paralympischen Spitzenverbänden
• Universitäre wissenschaftliche Transferprojekte ohne Bewerbungsfrist
• Ausgeschriebene Forschungsprojekte mit Bewerbungsfrist gemäß Ausschreibung.

Die unterschiedlichen Projekttypen des BISp (PDF, 410KB, Datei ist nicht barrierefrei) unterscheiden sich vor allem in ihrer Zielsetzung, inhaltlichen Ausrichtung sowie der Projektgenese und sind in den verschiedenen Untermenüpunkten im Detail erläutert.

Begutachtung & Vergabe

Das BISp prüft die Eignung und Zuwendungsfähigkeit der eingereichten Forschungsvorhaben. Dazu werden ein Begutachtungsverfahren sowie Instrumente des Projektcontrollings und des Qualitätsmanagements eingesetzt, die in Anlehnung an die Standards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und auf Basis der BHO entwickelt wurden. Das Vergabeverfahren der Forschungsförderung ist in der Richtlinie des Bundesinstituts für Sportwissenschaft zur Projektförderung (PDF, 922KB, Datei ist nicht barrierefrei) geregelt.

Abbildung des Vergabeverfahrens der Forschungsförderung des BISp Vergabeverfahren der Forschungsförderung
Abb.: Vergabeverfahren der Forschungsförderung im BISp

Als Begutachtungskriterien für Forschungsanträge (PDF, 20KB, Datei ist nicht barrierefrei) werden vor allem die wissenschaftliche Qualität des Vorhabens, die leistungssportliche Relevanz, der Kosten-Nutzen-Relation und die Verwertbarkeit der Ergebnisse für den Leistungssport zu Grunde gelegt.

Die abschließende Förderentscheidung trifft das BISp unter Abwägung aller Empfehlungen und Beratungsleistungen. Die Zuwendung erfolgt über einen Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA). Neben der Abwicklung des Bescheidverfahrens übernimmt das BVA zudem die Auszahlung der Projektmittel während der Durchführung des Forschungsprojektes sowie die sogenannte Verwendungsnachweisprüfung nach Abschluss des Forschungsprojektes.

Projekttypen des BISp

Das BISp unterstützt im Rahmen der Forschungsförderung Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf der Basis unterschiedlicher Projekttypen, die sich vor allem in ihrer Zielsetzung, inhaltlichen Ausrichtung und der Projektgenese unterscheiden. Stand: 21. Februar 2024

PDF, 410KB, Datei ist nicht barrierefrei

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