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Wissenschaft­licher Beirat

Die fachliche Beratung des BISp erfolgt durch den Wissenschaftlichen Beirat (vgl. § 4 Errichtungslass). Er wirkt bei der Aufstellung des Forschungsprogramms sowie beim Forschungs­management mit. Die Beratung zur Prioritäten­setzung der Forschungs­förderung, zum Verfahren der Begutachtung sowie zur Schwerpunkt­setzung bei der Forschungs­förderung gehören dabei zu den Hauptaufgaben.

Die Mitglieder, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausführen, werden vom BMI im Einvernehmen mit dem DOSB jeweils für drei Jahre berufen. Eine Wiederberufung ist einmal zulässig.

Der aktuelle Wissenschaft­liche Beirat setzt sich aus elf Mitgliedern aus den folgenden Wissenschafts­bereichen zusammen (Stand 24.06.2022):

BehindertensportProf. Dr. Manfred Wegner, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Vorsitz)
Sozial- und VerhaltenswissenschaftProf. Dr. Carmen Borggrefe, Universität Stuttgart (Stellvertretende Vorsitzende)
Prof. Dr. Lutz Thieme, Hochschule Koblenz
Medizin und BiologieProf. Dr. Andreas Nieß, Universitätsklinik Tübingen (Stellvertretender Vorsitzender)
Dopingprävention, Dopinganalytik und spezielle BiochemieDr. Lars Mortsiefer, Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
Informations- und KommunikationswissenschaftFrederik Borkenhagen, Universität Heidelberg
Prozessbegleitende Trainings- und WettkampfforschungPD Dr. Christian Puta, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Sportgeräte- und TechnologieentwicklungProf. Dr. Markus Milwich, Hochschule Reutlingen
Sportstätten und UmweltProf. Dr. Natalie Eßig, Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Trainings- und BewegungswissenschaftProf. Dr. Karen Zentgraf, Goethe-Universität Frankfurt
Data ScienceProf. Dr. Alexander Asteroth, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

In Abstimmung mit dem Vorsitzenden können neben den Mitgliedern und Gästen (Vertreter des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Deutschen Olympischen Sportbundes) sowie der Leitung des BISp weitere Personen eingeladen werden.

Das Bild zeigt eine Zusammenstellung von elf Bildern der einzelnen Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats. Wissenschaft­licher Beirat
Quelle: Bundesinstitut für Sportwissenschaft

Geschäftsordnung für den Wissenschaftlichen Beirat des BISp

Der Wissenschaftliche Beirat berät das BISp gemäß § 4 Abs. 1 des Erlasses über das BISp vom 23. Februar 2023 bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

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