Zum Beschränkungsvorschlag von polyzyklischen aromatischen kohlenwasserstoffhaltigen Kunststoffgranulaten und Mulchen, zum Beispiel für Kunststoffrasen und andere Sportbeläge, kam auch der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur im September 2019 zum Schluss, dass die vorgeschlagene Beschränkung für neu in den Verkehr gebrachte Füllstoffe die geeignete Methode sei, um die mit diesen Stoffen verbundenen Risiken zu kontrollieren bei zugleich begrenzten wirtschaftlichen Auswirkungen. Weitere Informationen zu diesem Verfahren sowie dem Verfahren zu Mikroplastik aus Kunststoffrasensystemen können Sie der 2. aktualisierten Auflage des DOSB/BISp-Faktenpapiers entnehmen.