Bundesinstitut für Sportwissenschaft

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25.03.2020 Hinweise zum jährlichen Antragsverfahren der BISp-Forschungsförderung 2021

Im Rahmen des Antragsverfahrens für das Jahr 2021 können wieder aktuelle Forschungsanträge beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) eingereicht werden.

Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf Antragsprojekte für das Jahr 2021:

Anträge können bis spätestens zum 30. Juni 2020 eingereicht werden.

Die Anträge sind über das elektronische Antragssystem „Easy-Online“ zu stellen. Der Zugang zu „Easy-Online“ erfolgt über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/ .
Zur Wahrung der o.a. Antragsfrist ist allein der elektronische Eingang des Antragsformulars maßgebend. Mit Ablauf des Stichtages ist eine Antragstellung technisch nicht mehr möglich.

Hilfestellungen bei der Nutzung von "Easy-Online" können dem Dokument Hinweise zu Easy-Online (PDF, 117KB, Datei ist nicht barrierefrei) entnommen werden.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragstellungen behält sich das BISp vor, Anträge zurückzuweisen, die den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft auch unvollständige Anträge, wie z.B. das Fehlen der ggfls. beizubringenden Kooperationspläne „Wissenschaft-Praxis-Service“/ Verbandsstellungnahmen.

Für das diesjährige Antragsverfahren erfolgt keine Schwerpunktsetzung auf ein bestimmtes Handlungsfeld.

Als Orientierungsrahmen dienen die im Rahmen der Schwerpunktsetzung definierten 8 Handlungsfelder ( Aktuelle Handlungsfelder der Forschungsförderung (PDF, 70KB, Datei ist nicht barrierefrei)) sowie das Programm zur Schwerpunktsetzung sportwissenschaftlicher Forschung (BISp-Schwerpunktprogramm, April 2007) und das Langfristigen strategischen Forschungsprogramm für das Wissenschaftliche Verbundsystem im Leistungssport (Forschungsprogramm WVL, März 2008)

Kurzcheckliste Antragsforschung 2021

Antragsfrist30. Juni, Eingang über easy-online ist fristwahrend
AntragsstellerUniversitäts-/ Hochschulverwaltung (ggf. des Hauptkoordinators des Forschungsverbundes), Inhaber Architekturbüro oder FuE-Einrichtung.
ProjektleiterProjektleitung: verantwortlich für Konzeption, Steuerung und Durchführung des Projekts, ggf. weitere Teilprojektleiter. Kosten sind nicht zuwendungsfähig!
AntragsformularDie Anträge sind über das elektronische Antragssystem "Easy-Online" zu stellen. Der Zugang zu "Easy-Online" erfolgt über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
ProjektbeschreibungAussagekräftige inhaltliche Beschreibung des Vorhabens

Der Umfang der Beschreibung zu einem Forschungsantrag darf maximal 20 Seiten (reiner Fließtext (Arial 11, Zeilenabstand 14 pt, DIN A4-Formatrahmen, Seitenränder 2,5 cm), ohne Titelseite, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Nicht hinzuzuzählen sind Abbildungen, Tabellen, Grafiken, Bilder und sonstige Ergänzungen. Diese sind ggfs. in einem Anhang mitzuliefern.
AnlagenArbeits- und Zeitplan
als Gant-Diagramm, möglichst auf der Vorlage des BISp.

Kooperation Spitzenverband
Wenn Kaderathleten eingebunden, Kooperationsplan Wissenschaft-Praxis-Service erforderlich nach BISp-Vorlage.

Verbund Wissenschaft
Wenn mehrere wiss. Projektpartner beteiligt, Kooperationsplan Verbundprojekt Wissenschaft erforderlich nach BISp-Vorlage.

Verbund Wissenschaft-Privatwirtschaft
Entwurf Kooperationsvertrag und Pflichtenheft (ohne Vorlage)

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in folgendem Dokument zusammengefasst: Information zur Antragsstellung (PDF, 491KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Darüber hinaus stehen bei Fragen zur Antragstellung Frau Elena Sprenger (Tel: 0228 99 640-9040), Herr Jürgen Schalhofer (Tel.: 0228 99 640-9050) oder Frau Heike El Talawi (Tel.: 0228 99 640 9034) zur Verfügung. Schriftliche Fragen können auch an forschungsfoerderung@bisp.de gerichtet werden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das BISp neben den Antragsprojekten in diesem Jahr auch wieder die Möglichkeit der Durchführung von Service-Forschungsprojekten bietet. Der Stichtag für die Beantragung ist der 28. Februar 2020 mit einem frühesten Projektbeginn zum 01. August 2020. Weitere Hinweise zu den Service-Forschungsprojekten des BISp finden Sie unter hier.

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