Bundesinstitut für Sportwissenschaft

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05.03.2021 Hinweise zum jährlichen Antragsverfahren der BISp-Forschungsförderung 2022

Im Rahmen des Antragsverfahrens für das Jahr 2022 können wieder aktuelle Forschungsanträge beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) eingereicht werden.

Das Bild zeigt einen Laptop, auf dem zwei Hände etwas über die Tastatur eingeben. Zudem sind zwei Eingabefelder zu sehen, die symbolisch für eine Registrierung stehen. Im ersten Feld kann ein Benutzername eingegeben werden, im zweiten Feld ein Passwort. Anmeldung
Symbolbild Anmeldung Quelle: GettyImages_wera Rodsawang

Dabei möchten wir auf die Meldung vom 22.12.2020 zur Verschiebung der regelmäßigen Antragsphase 2022 verweisen. Aufgrund der anhaltenden gesamtgesellschaftlichen Einschränkungen und in Hinblick auf die Bundestageswahlen im September 2021 und der in diesem Zusammenhang möglicherweise auferlegten Haushaltsrestriktionen sollen so mögliche Projektverschiebungen möglichst begrenzt werden.

Demnach können Anträge bis spätestens zum 31. August 2021 eingereicht werden. Als Projektstart ist der 15. Mai 2022 vorgesehen.

Die Anträge sind über das elektronische Antragssystem „Easy-Online“ zu stellen. Zur Wahrung der o. a. Antragsfrist ist allein der elektronische Eingang des Antragsformulars maßgebend. Mit Ablauf des Stichtages ist eine Antragstellung technisch nicht mehr möglich. Weitere Hilfestellungen zur Nutzung von "Easy-Online" können hier nachgelesen werden.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragstellungen behält sich das BISp vor, Anträge zurückzuweisen, die den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft auch unvollständige Anträge, wie z. B. das Fehlen der gegebenenfalls beizubringenden Kooperationspläne „Wissenschaft-Praxis-WUL“/ Verbandsstellungnahmen.

Für das diesjährige Antragsverfahren erfolgt keine Schwerpunktsetzung auf ein bestimmtes Handlungsfeld. Als inhaltlicher Orientierungsrahmen dienen die 2018 im Rahmen einer Stakeholderabfrage im WVL ermittelten aktuellen Forschungsbedarfe und daraus abgeleiteten Handlungsfelder und Themenkorridore sowie das Programm zur Schwerpunktsetzung sportwissenschaftlicher Forschung (BISp-Schwerpunktprogramm, April 2007) und das langfristige strategische Forschungsprogramm für das Wissenschaftliche Verbundsystem im Leistungssport (Forschungsprogramm WVL, März 2008).

Checkliste Antragsforschung 2022

Antragsfrist31. August, Eingang über easy-online ist fristwahrend (Projektstart: 15. Mai 2022)
AntragsstellerUniversitäts-/ Hochschulverwaltung (ggf. des Hauptkoordinators des Forschungsverbundes), Inhaber Architekturbüro oder FuE-Einrichtung.
ProjektleiterProjektleitung: verantwortlich für Konzeption, Steuerung und Durchführung des Projekts, ggf. weitere Teilprojektleiter. Kosten sind nicht zuwendungsfähig!
AntragsformularDie Anträge sind über das elektronische Antragssystem "Easy-Online" zu stellen.
ProjektbeschreibungAussagekräftige inhaltliche Beschreibung des Vorhabens

Der Umfang der Beschreibung zu einem Forschungsantrag darf maximal 20 Seiten nicht überschreiten (reiner Fließtext (Arial 11, Zeilenabstand 14 pt, DIN A4-Formatrahmen, Seitenränder 2,5 cm), ohne Titelseite, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis). Nicht hinzuzuzählen sind Abbildungen, Tabellen, Grafiken, Bilder und sonstige Ergänzungen. Diese sind gegebenenfalls in einem Anhang mitzuliefern.
AnlagenArbeits- und Zeitplan
als Gant-Diagramm, möglichst auf der Vorlage des BISp.

Kooperation Spitzenverband
Wenn Kaderathletinnen und Kaderathleten eingebunden, Kooperationsplan Wissenschaft-WUL erforderlich nach BISp-Vorlage.

Verbund Wissenschaft
Wenn mehrere wissenschaftliche Projektpartner beteiligt, Kooperationsplan Verbundprojekt Wissenschaft erforderlich nach BISp-Vorlage.

Verbund Wissenschaft-Privatwirtschaft
Entwurf Kooperationsvertrag und Pflichtenheft (ohne Vorlage)

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Darüber hinaus stehen bei Fragen zur Antragstellung Frau Elena Sprenger (Tel: 0228 99 640-9040), Herr Jürgen Schalhofer (Tel.: 0228 99 640-9050) oder Frau Heike El Talawi (Tel.: 0228 99 640 9034) zur Verfügung. Schriftliche Fragen können auch an forschungsfoerderung@bisp.de gerichtet werden.

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